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BVUK rät: Schnell informieren und handeln in Sachen Unisex-Tarife

Bislang waren die Beiträge der privaten Rentenversicherung bei ähnlichen Vorsorgeleistungen für Frauen und Männer unterschiedlich hoch. Der Grund dafür lag in der Tatsache, dass Frauen statistisch im Durchschnitt etwa fünf Jahre länger leben als Männer. Dies berücksichtigte man bisher durch höhere Leistungen oder niedrigere Beiträge bei Männern, wohingegen Frauen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung mehr Beiträge bezahlen mussten. Seit dem 21. Dezember 2012 ist damit jedoch Schluss. Denn seit diesem Stichtag ist es Versicherern untersagt, Tarife anzubieten, bei denen die Prämien für Frauen und Männer unterschiedlich hoch sind – vielmehr sind ab sofort lediglich die sogenannten Unisex-Tarife erlaubt. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, der zu dem Schluss kam, dass die ungleichen Tarife mit der Grundrechte-Charta der EU nicht vereinbar sind. Konkret bedeutet dieses Urteil, dass die Beiträge vor allem für Rentenversicherungen in Zukunft für Frauen sinken, während sie bei Männern umgekehrt steigen werden.

Die Konsequenzen von Unisex-Tarifen für die betriebliche Altersvorsorge

Doch welche Konsequenzen hat diese Entscheidung für die betriebliche Altersvorsorge (bAV)? „Im Moment ist es so, dass in Unternehmen mit einem hohen Männeranteil das Gros der Beschäftigten einen höheren Beitrag zur bAV zahlen muss als in ‚frauenlastigen Unternehmen'“, erklärt Michael Reizel. Er ist Chef der auf Beratung und Kommunikation im Themenumfeld Vergütung und Versorgung spezialisierten BVUK-Gruppe und führt weiter aus, dass sich dies mit dem Unisex-Urteil nun ändern wird: „Die Versicherer bieten im ‚vorauseilendem Gehorsam‘ auch im Bereich der bAV ab Dezember Unisex-Tarife an, um nicht in eine vielleicht mögliche Haftungsproblematik zu geraten.“ Firmen und Mitarbeiter sollten sich in diesem Zusammenhang daher schnellstmöglich informieren. Einige Versicherer wie auch die BVUK-Gruppe bieten nämlich die Entwicklung maßgeschneiderter bAV-Systeme für mittelständische Unternehmen an.

Laut BVUK ähnliches Urteil für bAV denkbar

Die BVUK glaubt zudem, dass bald eine gleichlautende Rechtsprechung des EuGH zur bAV erfolgen wird, weshalb ein Großteil der Versicherungswirtschaft die Unisex-Tarife auch wohl hier hinterlegen wird. „Für alle Männer, die noch über keine bAV verfügen, kann es vor diesem Hintergrund nur heißen, sich zu informieren, bevor die neuen Unisex-Tarife Platz greifen, denn dann kommt es definitiv zu einer Beitragsanhebung“, sagt Reizel. Doch auch für Frauen ist es empfehlenswert, mit einem Vertragsabschluss nicht zu warten. Sie werden im Bezug auf die Beiträge zwar ab sofort besser gestellt, können diesen Vorteil aber nicht durch die vereinbarten höheren Leistungen nutzen. „Denn bei Vertragsabschluss ist das Lebensalter um ein Jahr fortgeschritten, was sich auf die Berechnung der entsprechenden Leistung auswirkt. Dieser sogenannte Alterssprung ist nicht mit der durch die Unisex-Tarife veranlassten Reduzierung einholbar“, weiß Michael Reizel.

Entscheidend ist die Passgenauigkeit

Was viele nicht wissen: Vom Unisex-Urteil nicht betroffen sind bereits existierende Verträge – diese haben auch in der betrieblichen Altersvorsorge Bestandsschutz. Dennoch zeigt das Thema, dass es wichtig ist, sich gut über die Möglichkeiten der bAV zu informieren. Reizel ist überzeugt, dass es mit dem Unisex-Urteil mehr denn je auf die Passgenauigkeit und den richtigen Mix ankommt – denn letztendlich ist immer die persönliche Situation ein entscheidender Faktor. Die gute Nachricht dabei: Die bAV lässt sich trotz ihres kollektiven Charakters recht individuell ausgestalten. „Wichtig ist deshalb die Unabhängigkeit des vom Arbeitgeber ausgewählten Partners für die Vorsorge“, sagt Reizel. Nur so lasse sich in ergebnisoffenen Gesprächen das optimale Paket schnüren.

Foto: djd/BVUK/fotolia.com/Yuri Arcurs

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