Bundesregierung glaubt nicht an NPD-Verbot

NPD-Fahne, über dts NachrichtenagenturDie Bundesregierung hat offenbar keine Hoffnung mehr auf ein Verbot der NPD durch das Bundesverfassungsgericht. In einer internen Einschätzung geht die Bundesregierung daher inzwischen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bei seiner Urteilsverkündung Mitte Januar 2017 dem Verbotsantrag des Bundesrats nicht stattgeben wird, berichtet die „Bild“ (Samstag). In ihrer internen Analyse kommt die Regierung demnach zu der Einschätzung, dass die NPD in ihrem politischen Wirken und durch ihre ausbleibenden Wahlerfolge „nicht die Schwelle zur Gefährdung überschritten“ habe.

Die mündliche Beweisaufnahme vor dem Bundesverfassungsgericht habe keine „überzeugenden Hinweise auf eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ durch die rechtsextreme Partei erbracht. Das bedeutet, die NPD ist weit davon entfernt einen entscheidenden Einfluss auf die Regierungsbildung oder die Gestaltung der öffentlichen Ordnung ausüben zu können. Das Bundesverfassungsgericht wird nach der Einschätzung der Bundesregierung bei seiner Urteilsbegründung auch auf die bisherige Rechtsprechung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Rücksicht nehmen. Der EGMR hatte bei vergleichbaren Verbotsanträgen aus anderen europäischen Staaten stets darauf verwiesen, dass nicht nur eine abstrakte Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vorliegen dürfe, sondern eine reale Gefahr der starken politischen Einflussnahme oder gar der Regierungsübernahme der zu verbietenden extremistischen Partei vorliegen müsse. Der Bundesrat hatte im Dezember 2013 im Auftrag der Bundesländer beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Klage mit dem Ziel eingereicht, die NPD als verfassungswidrige Partei verbieten zu lassen. Die Bundesregierung hatte sich dem Verbotsantrag der Länder nicht mit einem eigenen Verbotsantrag angeschlossen, denn der Bund hielt das damals „nicht für erforderlich“. Der Bund unterstützte die Länder jedoch bei ihrer Beweissammlung für den Verbotsantrag. Das Bundesverfassungsgericht teilte zuletzt Anfang November 2016 mit, dass der Zweite Senat am 17. Januar 2017 sein Urteil in der Sache verkünden wird.

Foto: NPD-Fahne, über dts Nachrichtenagentur

2 Kommentare

  1. Man braucht die NPD.
    Erstens: Als kontrollierbares Sammelbecken, eben als Pool, aus dem man sich die größten Idioten für bestimmte „Aktionen“ (NSU) heraussuchen kann.
    Zweitens: Als Stimmenabschöpfer gegen wirklich „gefährliche“ Konkurrenz.
    Drittens: Als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Verfassungsschutz und halbstaatliche Organisationen, welche sonst ihre Legitimierung einbüßen würden.
    Viertens: Als Popanz für das tumbe Volk.
    Stehen zwei NPD-ler an der Theke und unterhalten sich. Ein dritter, namens Heini, kommt hinzu. Darauf sagt der erste zum zweiten: „Dem trau ich nicht, der ist vom VS.“ Darauf der zweite zum ersten: „Du doch auch.“ Der erste: „Woher weißt du das?“ Der zweite: „Na von Heini.“

  2. Wollte das BRD-GmbH-Regime die NPD verbieten, so müsste sie den Verfassungsschutz auflösen, denn der ist die NPD. Man hält einige Bürger wohl für dümmer als die Politiker selbst sind. Ohne NPD könnte man nicht mehr nach rechts schielen und das wäre ein Manko für die liksgrün versiffte Antifa einschliesslich aller etablierten Parteien.Die Glatzköpfe mit den Springerstiefeln sind vom BND gesteuerte Lohnempfänger, so wie die Antifa von der SPD finanziert wird.

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