Bremens Innensenator will schnellere Abschiebung von Gefährdern

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat Bremens Innensenator Ulrich Mäurer schlankere Gerichtsverfahren und eine zentrale Abschiebehaftanstalt gefordert, um islamistische Gefährder schneller abschieben zu können. „Wir benötigen dringend eine Verfahrensstraffung. Bisher müssen sich zu viele Gerichte mit ein und demselben Fall befassen“, sagte Mäurer der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwochsausgabe).

So seien die Amtsgerichte, Landgerichte und der Bundesgerichtshof für die Frage zuständig, ob die Abschiebehaft rechtmäßig ist und verlängert werden kann, zusätzlich aber auch das Verwaltungsgericht bei Fragen zu Haftbedingungen. Im Streitfall müsse zudem das Bundesverwaltungsgericht über die Rechtsmäßigkeit der Abschiebung entscheiden, auch das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte könnten angerufen werden. An bestimmten Punkten der aufwendigen Verfahren bestehe dann immer wieder das Risiko, dass ein Gefährder womöglich aus der Haft entlassen werden müsse. Der Innensenator kritisierte: „Das zwingt Polizei und Verfassungsschutz, sich jedes Mal darauf einzustellen und vorzubereiten. Insgesamt bindet das enorme Kräfte.“ Nötig sei eine einheitliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in erster und letzter Instanz auch für die Anordnung der Abschiebungshaft und der Haftbedingungen. Wichtig wäre darüber hinaus eine „zentrale Abschiebehaftanstalt für Gefährder, damit unter anderem die besonderen Sicherheitsvorkehrungen erfüllt werden können“. Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Dienstag in zwei Grundsatzentscheidungen die Abschiebung von Terrorverdächtigen aus Deutschland gebilligt. Die beiden Männer waren vom Landeskriminalamt Niedersachsen als Gefährder eingestuft und bei einer Razzia in Göttingen festgenommen worden.

Foto: Flüchtlinge in einer „Zeltstadt“, über dts Nachrichtenagentur

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