Eine Aktie ist ein Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Der Ankauf von Aktien ist eine Geldanlage, Gewinne lassen sich sowohl über die Ausschüttung von Dividenden als auch über mögliche Kursteigerungen erwirtschaften. Die Aktienrendite beschreibt die Wertentwicklung einer Aktie, indem sie sowohl die Dividenden als auch die Kursentwicklung über eine bestimmte Zeitspanne hinweg dokumentiert. Im Gegensatz zur Dividendenrendite kann die Akteinrendite entsprechend auch negativ ausfallen.
Man unterscheidet Nennbetrags- und Stückaktien. Nennbetragsaktien haben einen Nominalwert, der exakt dem Anteil am Grundkapital der Gesellschaft entspricht. Die Nennbeträge können verschieden, dürfen aber nicht kleiner als 1 Euro sein. Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) haben keinen Nominalwert, sondern gelten selbst als Anteil. Eine Gesellschaft kann ihre Aktien auch splitten, indem sie sie so aufteilt, dass der Nennbetrag unter dem Buchwert liegt. Der Buchwert einer Aktie errechnet sich aus dem Verhältnis von Eigen- und Grundkapital und dem Nennwert.
Nicht jeder Aktionär ist gleich, je nach Unternehmen unterscheiden sich die ausgegebenen Aktien hinsichtlich Stimmrecht, Übertragbarkeit oder Unternehmensanteil. Auch der Emissionszeitpunkt kann eine Rolle spielen, wenn sich ein Unternehmen zum Beispiel entscheidet, im Zuge einer Kapitalerhöhung neue Aktien herauszugeben. Den alten Aktionären kann dann ein Vorzugspreis auf den Erwerb neuer (junger) Aktien angeboten werden, der es ihnen erlaubt, ihre Unternehmensbeteiligung im alten Verhältnis aufrecht zu erhalten. Eine Stammaktie ist mit einem Stimmrecht verbunden, während eine Vorzugsaktie (ohne Stimmrecht) stärker an der Ausschüttung der Dividenden beteiligt ist. Hinsichtlich der Übertragbarkeit unterscheidet man Inhaber- und Namensaktien. Inhaberaktien lassen sich wie Inhaberpapiere leicht übertragen, dagegen ist eine Namensaktie ein Orderpapier, das nur durch Einigung, Begebungsvermerk (Indossament) und Übergabe übertragen werden kann.
Unabhängig von der Art seiner Aktien hat jeder Aktionär ein Recht auf einen Gewinnanteil, der seinem Kapitalanteil entspricht. Darüber hinaus hat er unter anderem ein Rede- und Stimmrecht auf der Hauptversammlung, der Vorstand muss ihm Auskunft erteilen und er hat ein Bezugsrecht auf junge Aktien.
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