Aktion am Justizministerium: 55 Ermittlungsverfahren gegen „Identitäre“

Nach der Aktion der sogenannten „Identitären Bewegung“ vor dem Bundesjustizministerium ermitteln die Berliner Strafverfolgungsbehörden in insgesamt 55 Fällen. Das geht aus einer unveröffentlichten Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anne Helm und Niklas Schrader (Linke) hervor, über die die Tageszeitung „Neues Deutschland“ (Donnerstagsausgabe) berichtet. Demnach ermitteln die Behörden in 29 Fällen wegen des Verdachts des Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und der gefährlichen Körperverletzung, des Verdachts eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz sowie in 26 Verfahren wegen des Verdachts des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

Die „Identitären“ hatten am 19. Mai erfolglos versucht, das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz zu besetzen. Der Zeitung zufolge wurden insgesamt 49 Personen bei der Aktion der Rechtsextremen erfasst. „Wir erwarten, dass die Ermittlungsbehörden bei dieser Gruppierung mit allem nötigen Ernst herangehen“, sagten die Abgeordneten Anne Helm und Niklas Schrader der Zeitung. „Die `Identitären` sind kein patriotischer Spaßverein. Sie ist eine zutiefst rassistische Organisation mit zahlreichen Verbindungen sowohl in die AfD als auch in die militante Neonaziszene. Die Aktion am Justizministerium zeigt, dass sie mitunter auch vor Gewalt nicht zurückschrecken.“ Die sogenannte „Identitäre Bewegung“ plant für den kommenden Samstag in Berlin einen Aufmarsch, aus der aus ganz Europa hunderte Anhänger der Rechtsextremen erwartet werden.

Foto: Polizeiwagen, über dts Nachrichtenagentur

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