Air Berlin stellt Insolvenzantrag

Die Fluggesellschaft Air Berlin hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Man sei „nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass für die Air Berlin PLC keine positive Fortbestehensprognose mehr besteht“, teilte der Konzern am Dienstag mit. Grund für diese Einschätzung sei, dass der Hauptaktionär Etihad gegenüber Air Berlin erklärt habe, keine weitere finanzielle Unterstützung zur Verfügung zu stellen.

Der Flugbetrieb solle mit Hilfe eines Übergangskredits der Bundesregierung aufrecht erhalten werden, so Air Berlin. Die Lufthansa will die Restrukturierungsbemühungen von Air Berlin nach eigenen Angaben gemeinsam mit der Bundesregierung unterstützen. Man befinde sich mit Air Berlin bereits in Verhandlungen über den Erwerb von Teilen der Air-Berlin-Gruppe und biete damit auch die Möglichkeit zur Einstellung von Personal, teilte die Lufthansa mit. Man beabsichtige, „diese Verhandlungen zu einem schnellen und positiven Ergebnis zu führen“.

Was können Reisende tun?

Was Passagiere, die zeitnah mit der Airline fliegen wollen, nun beachten müssen, erklärt Adrian Kreller. Er ist Experte für Fluggastrecht und Country Manager des Fluggasthelfer-Portals AirHelp: „Air Berlin hat heute einen Insolvenzantrag gestellt. Der Flugbetrieb soll zunächst aufrechterhalten werden. Das bedeutet, dass Passagiere, die von Flugverspätungen oder -ausfällen betroffen sind, weiterhin das Recht auf eine Entschädigungszahlung in Höhe von bis zu 600 Euro haben. Die Höhe der Entschädigungszahlungen ist dabei abhängig von der Länge der Verspätung am Zielort, der Flugdistanz sowie des Grundes für die Verspätung oder den Ausfall. Betroffene Passagiere
können ihren Entschädigungsanspruch bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin durchsetzen. Wir von AirHelp unterstützen Passagiere weiterhin dabei von ihrem Recht auf eine Entschädigung Gebrauch zu machen – notfalls auch vor Gericht.“

Adrian Kreller ergänzt: „Sollte der Flugbetrieb von Air Berlin jedoch eingestellt werden, hätten bereits gekaufte Tickets keine Gültigkeit mehr. Ob in diesem Fall eine Kompensation geleistet wird, hängt von der Art der Buchung ab: Wer seinen Flug direkt über Air Berlin gebucht hat, würde aufgrund der Insolvenz leer ausgehen.

Anders sieht es jedoch bei der Buchung über einen Reiseanbieter oder eine Partnerairline aus. Beide stünden im Falle einer Insolvenz in der Verantwortung und müssten für eine Alternativbeförderung sorgen oder den Preis für den Flug erstatten, wenn die Flüge durch eine Reiseversicherung abgedeckt wurden. Dies gilt in jedem Fall für Pauschalreisen.

Eine weitere Möglichkeit auf Entschädigung besteht für Passagiere, die zwar bei Air Berlin direkt gebucht haben, aber als Zahlungsmittel die Kreditkarte genutzt haben. Denn dann kann der Zahlung unter Umständen widersprochen werden, bevor sie der Airline gutgeschrieben wird. Außerdem besteht die Möglichkeit, belastete Beträge im Konkursfall wieder gutzuschreiben. Dazu muss der jeweiligen Kreditkartenfirma ein Dokument zugeschickt werden, das die erfolglose Geldforderung bei der Fluggesellschaft bescheinigt.“

Air Berlin Holidays: Für Urlauber ändert sich nichts

Nicht betroffen von der Insolvenz der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft ist das Reiseportal Air Berlin Holidays. „Alles kann gebucht werden und alle Flüge finden wie geplant statt“, teilt das in Baden-Baden ansässige Unternehmen mit, an dem Air Berlin mit 49 Prozent Minderheitsgesellschafter ist. 51 Prozent hält L’Tur Gründer Karlheinz Kögel. Air Berlin Holidays ist ein Multi-Airline-Portal, das auf das Angebot von 22 Fluggesellschaften zurückgreift. Es kombiniert die Flüge mit Hotelübernachtungen und schnürt daraus Pauschalreisen.

Foto: Air Berlin, über dts Nachrichtenagentur

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