Verfassungsschutz beobachtet AfD-Bayernchef nicht mehr

Der bayerische Verfassungsschutz hat die Beobachtung von AfD-Landeschef Petr Bystron eingestellt. Wie die Landesanwaltschaft dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, wo der Politiker gegen den Freistaat klagt, in einem Brief mitteilte, ist die Beobachtung bereits Ende September ausgelaufen. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet in ihrer Samstagsausgabe darüber.

Hintergrund sei Bystrons Wahl in den Bundestag. „Für die Beobachtung von Abgeordneten gelten deutlich höhere Hürden“, 2013 wurden in einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgericht „Voraussetzungen und Grenzen“ konkretisiert. Wenn ein Abgeordneter sein Mandat „zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft“, rechtfertige das eine Beobachtung. Nach „Prüfung der Verhältnismäßigkeit“ sei Bystron nicht mehr im Visier der Behörde.

Anlass für die Beobachtung waren Bystrons Sympathien für die sogenannte „Identitäre Bewegung“. Sie wird vom bayerischen wie bundesdeutschen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Die Bewegung kämpft für den Erhalt einer sogenannten „ethnokulturellen Identität“, die durch muslimische Massenzuwanderung und einen angeblichen von der Politik forcierten „Bevölkerungsaustausch“ bedroht sei. Ihre Aktionen verliefen in Bayern bisher gewaltfrei, der Verfassungsschutz erkennt aber eine „starke Nähe zum biologistischen Denken von Rechtsextremisten“.

Bystron hatte die IB mehrmals gelobt. Die AfD müsse „als parlamentarische Partei das Schutzschild“ für Gleichgesinnte wie die Identitären sein. Bystron sagte der SZ zum neuen Stand, die Beobachtung sei ein „Wahlkampf-Foul der CSU“ gewesen, „von Anfang an völlig unbegründet“. Gleichwohl heißt es beim bayerischen Verfassungsschutz: Man beobachte weiter „dort, wo Schnittmengen zu extremistischen Szenen bestehen“, Personen innerhalb der bayerischen AfD.

Foto: Petr Bystron, über dts Nachrichtenagentur

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